Der Gewinnabführungsvertrag und die Anpassungpflicht für Genussscheinbedingungen
Genussscheinbedingungen sind anzupassen, wenn das emittierende Unternehmen als abhängige Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließt. Mit der Frage, wie dies zu geschehen hat, hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof in zwei bei ihm anhängigen Verfahren zu befassen:
In dem einen Fall …
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