Das der GbR zur Nutzung überlassene Grundstück in der Zwangsverwaltung
Soll eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf gesellschaftsrechtlicher Basis (also ohne Mietvertrag) das im Eigentum eines (oder mehrerer) Gesellschafter stehende Grundstück nutzen können, so ist es nicht unbedingt erforderlich, dass das Grundstück an die GbR übereignet wird. Der Gesellschaftervertrag kann als …
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