Schlagwort: irreführende werbung

„Klimaneutral bis 2050“ – oder: Adidas und die Werbung mit dem Klimaschutz

Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig.

So beanstandete aktuell das Landgericht Nürnberg-Fürth eine frühere Werbeaussage des Sportartikelherstellers Adidas. Der Sportartikelhersteller hatte nach Ansicht des Landgerichts in seiner Werbung nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden …

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Die Werbung für Fitnesssandalen

Wer sein Produkt mit gesundheitsfördernder Wirkungen bewirbt, muss diese gesundheitsfördernde Wirkung auch hinreichend wissenschaftlich belegen können. Ist das nicht der Fall, ist die Werbung zur Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher geeignet und damit irreführend.

So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz …

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