Das noch nicht zugelassene Arzneimittel – und der "Wettbewerber"
Ein Unternehmen, dessen potentielle Arzneimittel gegen eine bestimmte Tumorerkrankung sich gegenwärtig noch in der Prüfphase befinden, kann nicht den Vertrieb von Arzneimitteln ohne behördliche Zulassung eines Dritten unterbinden. Insoweit fehlt es an einem gegenwärtig bestehenden konkreten Wettbewerbsverhältnis. Allein die Reduktion …
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