Die Auswirkungen von Arbeitsunfähigkeit auf das Arbeitsverhältnis
Arbeitsunfähigkeit kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine große Belastung darstellen. Doch auch für Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konsequenzen haben. In diesem Artikel möchten wir erläutern, welche Auswirkungen Arbeitsunfähigkeit auf das Arbeitsverhältnis haben kann und auf die Unterstützung der KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover bei Fragen zum Thema Arbeitsunfähigkeit hinweisen.
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer Krankheit beruht, wird sie als krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bezeichnet. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorzulegen.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum das Gehalt weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag.
Auch während der Arbeitsunfähigkeit bleiben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Mitwirkungspflichten im Arbeitsverhältnis zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Information des Arbeitgebers über den Verlauf der Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Arbeitsunfähigkeit kann Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig ist, kann dies dazu führen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht mehr benötigt oder nicht mehr erbringen kann. In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen.
Allerdings muss der Arbeitgeber in diesem Fall strenge rechtliche Anforderungen erfüllen. Insbesondere muss er zuvor prüfen, ob eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der Arbeitsunfähigkeit möglich ist oder ob eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb erfolgen kann. Bei Fragen zur Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit kann die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover unterstützen und die Rechte ihrer Mandanten vertreten.
Unterstützung durch die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover
Die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover ist eine spezialisierte Kanzlei, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts unterstützt. Sie bietet Beratung und Vertretung bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit an und setzt die Rechte ihrer Mandanten konsequent durch. Die Experten der Kanzlei beraten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Prüfung von Entgeltfortzahlungsansprüchen und setzen diese gegebenenfalls vor Gericht durch. Auch Arbeitgeber können bei Fragen zur Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit auf die Unterstützung der KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover zählen.
Arbeitsunfähigkeit kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine große Belastung darstellen und auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Wichtig ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Mitwirkungspflichten im Arbeitsverhältnis erfüllen und Arbeitgeber die rechtlichen Anforderungen bei einer Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit beachten. Bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen kann die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover unterstützen und die Rechte ihrer Mandanten vertreten.
Erreichbar ist die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover unter
KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover
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