Die Hin- und Herzahlung der Stammeinlage – und die Beweislast
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs1 ist in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG, § 362 BGB) grundsätzlich der Inferent darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Einlage vollständig erbracht ist. Das gilt im …
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