Der Auskunftsanspruch des Aktionäres und das Auskunftsverweigerungsrecht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
Die Gesellschaft muss die ein Auskunftsverweigerungsrecht begründenden Umstände nicht darlegen und beweisen, sondern es genügt, diese Umstände plausibel zu machen.
Wenn der Vorstand in der Hauptversammlung entgegen § 131 Abs. 5 AktG die Gründe für die Auskunftsverweigerung nicht in die …
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