Der veruntreuende Vertriebsleiter – und die Haftung seines Käufers
Die Schadensersatzpflicht des Besitzers nach § 989 BGB ist nicht auf den Wert der herauszugebenden Sache beschränkt, sondern bestimmt sich nach dem subjektiven Interesse des Eigentümers an deren Wiedererlangung1.
Die verschärfte Haftung des Empfängers der Leistung entfällt, wenn …
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