Freie Werkbenutzung einer Fotocollage
Die freie Werkbenutzung einer Fotocollage ist bei Übernahme von Gestaltungsideen möglich.
Eine freie Benutzung nach § 24 I UrhG liegt dann vor, wenn angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen1. …
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