Der Diesel als Geschäftsfahrzeug – und die Verjährungshemmung durch eine Musterfeststellungsklage
Die Verjährung wird nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB nur gehemmt, wenn ein Verbraucher einen Anspruch zur Musterfeststellungsklage anmeldet.
Dagegen hemmt die Anmeldung eines vom Autokäufer nicht in der Eigenschaft als Verbraucher erworbenen Anspruchs nach § 204 Abs. …
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