Die Werbung mit dem „Olympia-Rabatt“
Das Olympia-Schutzgesetz ist kein verfassungswidriges Einzelfallgesetz und verstößt auch nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot.
Der Verbotstatbestand des § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG ist nur erfüllt, wenn durch eine Werbung die Wertschätzung der Olympischen …
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