Das Bewertungsportal – und das konkrete Wettbewerbsverhältnis
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann1…
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Im Jahr 2007 meldete die polnische Gesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga …



