Lösungsrechte bei verzögerter Kapitalerhöhung
Dem Inferenten steht ohne Vereinbarung einer Befristung oder Bedingung ein Lösungsrecht von dem Übernahmevertrag nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu, wenn der angemessene Zeitraum für eine Bindung des Übernehmers überschritten wird oder es aus anderen Gründen nicht …
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Im Jahr 2007 meldete die polnische Gesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga …



