Die Romanfigur als unfreiwilliger Werbeträger
Eine bekannte literarische Figur (hier: die von Astrid Lindgren geschaffene Pippi Langstrumpf) ist wettbewerbsrechtlich nicht gegen eine Benutzung als Karnevalskostüm geschützt.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betrieb die Beklagte Einzelhandelsmärkte. Um für ihre Karnevalskostüme zu werben, verwandte sie …
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Im Jahr 2007 meldete die polnische Gesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga …



