Werbung für urheberrechtlich geschützte Werke
Die Werbung eines Dritten für den Erwerb eines Werkes greift in das Urheberrecht ein. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht umfasst auch das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten.
Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt in drei bei …
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