Insolvenzverschleppung bei der in Deutschland tätigen Limited
Auf den Direktor einer private company limited by shares, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kommt § 64 Satz 1 GmbHG zur Anwendung.
Mit dieser Entscheidung setzt der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union …
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