Widerruf von bereits längst zurückgezahlten Bankdarlehen – und meist kein Rechtsmißbrauch
Der Bundesgerichtshof hat den Einwand des Rechtsmissbrauchs bei der Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts stark eingeengt.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall schloss der Darlehensnehmer noch unter der Geltung des Haustürwiderrufsgesetzes und nach seiner Behauptung nach Anbahnung in einer Haustürsituation am …
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