Rabatt für schlechtes Wetter
Die von einem Möbel- und Einrichtungshaus geplante Werbeaktion „Sie bekommen den Kaufpreis zurück, wenn es am … regnet“, ist, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages.
Bei der von der Klägerin beabsichtigten Aktion kann jeder …
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