Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistung – und ihre Lesbarkeit
Die Bestimmung des § 66a Satz 2 TKG ist eine Verbraucherschutznorm im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.
Für die Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe in § 66a Satz 2 TKG sind dieselben Kriterien …
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