Die Hauptversammlung der SE im EU-Ausland
Durch die Satzung kann ein Hauptversammlungsort im Ausland bestimmt werden.
Die Zulässigkeit einer Satzungsregelung zum Hauptversammlungsort folgt aus § 121 Abs. 5 AktG. Für die Organisation und den Ablauf der Hauptversammlung gelten nach Art. 53 SE-VO unbeschadet der Bestimmungen des …
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