Werbung für ein Kinesiologie-Tape
Die Werbeaussage „ein Kinesiologie-Tape unterstützt die Verbesserung von Mikrozirkulation und aktiviert das Lymph- und endogene analgetische System“ ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG dar, sofern für diese Behauptungen keine hinreichende wissenschaftliche Absicherung besteht.
Die beanstandeten Werbeaussagen zu den beiden angebotenen Produkten C. und C. verstoßen gegen § 4 Abs. 11 UWG i. V. mit § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG bzw. § 4 Abs. 2 Satz 1 MPG.
Gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1a, 3 Satz 1 HWG i. V. mit § 3 Nr. 1a und b MPG bzw. § 4 Abs. 2 Satz 1 MPG ist eine irreführende Werbung für Medizinprodukte verboten. Eine Irreführung liegt nach § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG bzw. § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 MPG insbesondere vor, wenn Medizinprodukte eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen bzw. eine Leistung beigelegt werden, die sie nicht haben. Bei § 3 HWG handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten i. S. des § 4 Nr. 11 UWG zu regeln1. Dies gilt gleichfalls für das Medizinproduktegesetz2.
Eine Irreführung ist dann gegeben, wenn in der Werbung einem Produkt eine therapeutische Wirksamkeit als objektiv richtig beigemessen wird, diese Wirksamkeit aber fachlich (noch) umstritten ist3. Stützt sich der Werbende auf eine – wie hier glaubhaft gemacht – fachlich umstrittene Behauptung, ohne die Gegenansicht zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung für die fachliche Richtigkeit seiner Angaben übernommen; er muss sie im Streitfall auch beweisen4. Trägt der Verfügungskläger das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage substantiiert vor, so ist es Aufgabe des Verfügungsbeklagten, die wissenschaftliche Absicherung zu beweisen5. So liegt es hier.
Oberlandesgericht Celle – Urteil vom 05. Dezember 2013 – 13 W 77/13
- BGH, Urteil vom 21.07.2005 – I ZR 94/02 – Ginseng-Päparat. 24; Oberlandesgericht, Urteil vom 04.10.2012 – 13 U 36/12. 16 [↩]
- Link in Ullmann jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 UWG Rn. 249 [↩]
- vgl. BGH, Urteil vom 07.12 2000 – I ZR 260/98 – Eusovit. 33 [↩]
- OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, a. a. O.. 17 [↩]
- OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, a. a. O. [↩]