Klimaneutrale Fruchtgummis
Die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) ist regelmäßig nur dann zulässig, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren …
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