GmbH-Satzung – und die Gründungskosten von 60% des Stammkapitals
Sieht eine GmbH-Satzung vor, dass die GmbH mit einem Stammkapital von 25.000, -€ Gründungskosten bis zu 15.000, -€ trägt, so sind diese Kosten unangemessen; diese Satzungsgestaltung ist unzulässig und steht der Eintragung im Handelsregister entgegen. Das ist auch dann nicht …
Weiterlesen…




