Umsatzsteuerschulden – und die Geschäftsführerhaftung trotz möglicher Insolvenzanfechtung
Durch die zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung der Nichtentrichtung fälliger Umsatzsteuern in Höhe der Haftungsquote haben die Geschäftsführer (hier: der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG) eine Ursache für den Eintritt des Steuerschadens gesetzt, der nicht entfällt, weil die geleisteten Zahlungen …
Weiterlesen…




