Tippfehler-Domains
Das Verwenden eines Domainnamens (hier: „wetteronlin.de“), der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Internetadresse (hier: „wetteronline.de“) gebildet ist
Weiterlesen…Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
Das Verwenden eines Domainnamens (hier: „wetteronlin.de“), der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Internetadresse (hier: „wetteronline.de“) gebildet ist
Weiterlesen…Sind Tippfehler-Domains, also Domainnamen, die bewusst in einer fehlerhaften Schreibweise eines bereits registrierten Domainnamens angemeldet sind, zulässig? Mit dieser Frage
Weiterlesen…Für die Frage, ob ein vom Namensträger auf Löschung in Anspruch genommener Domaininhaber selbst über ein entsprechendes Namens- oder Kennzeichnungsrecht
Weiterlesen…Die Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen Admin-C als Störer setzt voraus, dass ihn ausnahmsweise eine eigene
Weiterlesen…