Verjährungbeginn bei Abmahnkosten
§ 199 Abs. 5 BGB ist auf den Abmahnkostenerstattungsanspruch nicht anwendbar. Diese Vorschrift führt im Falle des Unterlassungsanspruchs zu einer
Weiterlesen…Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
§ 199 Abs. 5 BGB ist auf den Abmahnkostenerstattungsanspruch nicht anwendbar. Diese Vorschrift führt im Falle des Unterlassungsanspruchs zu einer
Weiterlesen…Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmuster zu befassen:
Weiterlesen…Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der
Weiterlesen…Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu
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