Verjährungbeginn bei Abmahnkosten
§ 199 Abs. 5 BGB ist auf den Abmahnkostenerstattungsanspruch nicht anwendbar. Diese Vorschrift führt im Falle des Unterlassungsanspruchs zu einer
Weiterlesen…Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
§ 199 Abs. 5 BGB ist auf den Abmahnkostenerstattungsanspruch nicht anwendbar. Diese Vorschrift führt im Falle des Unterlassungsanspruchs zu einer
Weiterlesen…Darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 UWG ist grundsätzlich der Verletzer. Erst wenn in ausreichendem
Weiterlesen…Bei Unterlassungserklärungen, die nach marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen abgegeben werden, entspricht es in aller Regel dem objektiven Interesse beider Vertragsparteien,
Weiterlesen…Fördert die Klägerin auf der eigenen Internetseite durch Werbung für ein anderes Unternehmen dessen Wettbewerb, begründet dies für sich allein
Weiterlesen…Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmuster zu befassen:
Weiterlesen…Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der
Weiterlesen…Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu
Weiterlesen…Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und
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