Pfusch am Bau

Laut einer Untersuchung des Bauherren-Schutzbunds (BSB) und des Instituts für Bauforschung Hannover (IFB) finden sich im Durchschnitt in einem jeden Bauvorhaben ungefähr 18 Baumängel. Bei diesen handelt es sich nicht um kleine optische Makel, sondern um teils gravierende Baumängel. Solche Mängel treten immer wieder bei dem Bau eines neuen Hauses auf und sind für die Betroffenen mehr als ärgerlich. Nicht nur die Nerven leiden unter Pfusch am Bau, sondern zudem auch der Geldbeutel, denn oftmals bleiben Betroffene auf den Kosten sitzen, wenn sie diese nicht schnell genug erkennen. Der Keller ist undicht, das Mauerwerk ist rissig, die Dachpfannen sitzen schief. Bei ungefähr 19 Prozent aller Baumängel handelt es sich um Probleme mit dem Rohbau, bei 13 Prozent um Probleme mit der Gebäudeabdichtung und ebenfalls bei 13 Prozent um Mängel im Bezug auf die Estrichböden oder den Wandputz.

Was genau sind Baumängel?

Bei Baumängeln handelt es sich um erhebliche Schäden am Bau, die unter anderem sogar für Lebensgefahr sorgen können. Instabile Dächer, fehlerhafte Elektrik oder mangelnder Brandschutz sind besonders gefährlich und sollten direkt bei der Baufirma reklamiert werden. Auch wenn die letztendliche Leistung nicht die ist, die vertraglich vereinbart wurde, handelt es sich um Baumängel. Generell sollte immer dann reklamiert werden, wenn ein Unternehmen von den vertraglichen Vorgaben abweicht, indem es zum Beispiel statt der vereinbarten Materialien günstigere Ersatzvarianten verarbeitet. Rund die Hälfte der häufigsten Mängelursachen entsteht durch eine fehlerhafte Ausführung der Arbeiten durch die Handwerker. Ein Viertel der Mängel ist auf Fehler der Bauleitung zurückzuführen und circa 20 Prozent auf allgemeine Planungsfehler. Fehlerhaftes Material ist nur bei ungefähr fünf Prozent der Mängel der Auslöser.

Bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen

Um nicht selbst die Kosten zu tragen, die durch den Pfusch am Bau entstehen, dokumentieren Sie während den einzelnen Phasen des Baus die Mängel, die Ihnen auffallen. Sie können diese in Fotos festhalten und eventuell auch Zeugen dafür parat haben. Des Weiteren ist es Ihre Aufgabe, dem verantwortlichen Bauunternehmer die Mängel umgehend zu melden und eine Behebung dieser zu fordern. Sie können auch die Abschlagszahlung verweigern, bis die Mängel beseitigt sind oder gleich mit der Baufirma vereinbaren, einen gewissen Prozentsatz der Bausumme erst dann zu zahlen, wenn alle Mängel beseitigt sind und die Abnahme erfolgt ist. Ratsam ist es, sich bereits in der Planungsphase professionelle Unterstützung durch unabhängige Architekten, Bauingenieure oder Anwälte zu holen. Diese können den Vertrag vor Abschluss auf versteckte Kosten oder andere Lücken prüfen und auch bei Formulierungen der Mängel Hilfe leisten. Beispiele für Experten finden sie unter anderem auf http://www.hahne-becker-partner.de/.